Kostenerstattung durch die Krankenkassen
Bedauerlicherweise übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die angebotenen Leistungen bisher nicht. Auf Grundlage des Psychotherapeutengesetzes vom Januar 1999 beteiligen sich die Krankenkassen ausschließlich an den so genannten Richtlinien-Verfahren (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie). Einige private (Zusatz-) Versicherungen und die Beihilfe erstatten einen Teil der Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Bitte erkundigen Sie sich ggf. bei Ihrer Versicherung.
Mein Honorar beträgt
- EUR 90 für Einzelsitzungen à 60 Minuten
- EUR 130 für 1,5-stündige Termine (z.B. Paare oder Familien)
- EUR 500 für Kompakt-Wochenenden (bis zu fünf Sitzungen für Einzelne, Paare oder Gruppen)
Für Coachings fällt zusätzlich die MwSt. an (z.Zt. 19%).
Sie können bar, mit EC-Karte oder per Überweisung bezahlen. Für Azubis, Studenten und Klienten in finanziellen Notlagen gibt es Sonderkonditionen nach Absprache.
Firmen-Coachings, Seminare und Fortbildungen werden individuell und zzgl. MwSt. berechnet.